Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der GABA Türen-Tore-Antriebe

I. Geltungsbereich und Allgemeines

  1. Diese AGB gelten für alle Lieferungen und Leistungen von Alex Graz, GABA Türen-Tore-Antriebe, insbesondere Verkauf/Lieferung, Montage/Instandsetzung (Werkleistungen), Service/Diagnose sowie Prüf- und Wartungsleistungen.
  2. Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.
  3. Soweit einzelne Regelungen ausschließlich für Verbraucher (§ 13 BGB) oder ausschließlich für Unternehmer (§ 14 BGB) gelten, ist dies in der jeweiligen Klausel ausdrücklich mit den Überschriften „Gilt nur gegenüber Verbrauchern (B2C)“„Gilt nur gegenüber Unternehmern (B2B)“ gekennzeichnet. Im Übrigen gelten die Regelungen für beide Kundengruppen.
  4. Individuelle Vereinbarungen (z. B. Angebot, Auftragsbestätigung, Leistungsbeschreibung) gehen diesen AGB vor, soweit sie Vertragsbestandteil geworden sind.

II. Vertragsgegenstand

  1. Wir erbringen Service-/Diagnose-, Prüf-/Wartungs- sowie Instandsetzungs-/Montageleistungen im vertraglich vereinbarten Umfang. Der Einsatz fachkundiger Nachunternehmer ist zulässig; wir bleiben für die Leistung verantwortlich. Aufmaß-, Planungs- und Musterleistungen können – sofern beauftragt – als eigenständige Dienstleistung erbracht und gesondert vergütet werden.
  2. Prüf- und Wartungsarbeiten dienen der Vorsorge, Kontrolle und Erhaltung eines möglichst störungsarmen Zustands der Anlagen nach geltenden Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik. Reparaturen/Instandsetzungen, technische Verbesserungen/Änderungen oder Maßnahmen aufgrund neuer oder behördlicher Vorgaben sind – soweit nicht ausdrücklich vereinbart – nicht Bestandteil von Prüf-/Wartungsleistungen und bedürfen einer gesonderten Beauftragung.
  3. Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg vereinbart ist, sind Service-, Diagnose-, Prüf- und Wartungsleistungen Dienstleistungen. Montage- und Instandsetzungsleistungen sind Werkleistungen; für Lieferungen gilt Kaufrecht.
  4. Wir verwenden Originalteile oder technisch gleichwertige Teile nach anerkannten Regeln der Technik, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  5. Ist eine Leistung aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht möglich oder nur mit erheblichem Mehraufwand durchführbar, informieren wir den Kunden und stimmen eine Alternative oder eine Anpassung von Kosten/Terminen ab. Kommt keine Einigung zustande, gelten die gesetzlichen Rechte für den betroffenen Leistungsteil.

III. Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
  2. Der Vertrag kommt durch unsere Annahme zustande (z. B. Auftragsbestätigung oder Beginn der Ausführung).
  3. Gilt nur gegenüber Verbrauchern: Beginnen wir auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung, setzt dies voraus, dass dem Verbraucher zuvor sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtinformationen einschließlich Widerrufsbelehrung in Textform zur Verfügung gestellt wurden und er ausdrücklich verlangt hat, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen.
  4. Änderungen und Ergänzungen sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen; individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.

IV. Umfang und Durchführung der Leistungen

  1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus Vertrag (Angebot/Auftragsbestätigung/Leistungsbeschreibung) und diesen AGB.
  2. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen richten sich nach Abschnitt VII.
  3. Ausführungstermine werden einvernehmlich abgestimmt. Teil-/Abschnitts-leistungen sind im zumutbaren Umfang zulässig.
  4. Wir dokumentieren Zeit sowie Art und Umfang der Arbeiten (Leistungsnachweis). Eine Unterschrift bestätigt ausschließlich den Erhalt bzw. die Kenntnisnahme des Leistungsnachweises und stellt keine Abnahme dar. Gesetzliche Rechte, insbesondere Mängelrechte, bleiben unberührt.
  5. Soweit eine Abnahme gesetzlich oder vertraglich erforderlich ist, erfolgt sie gesondert (z. B. durch Abnahmeprotokoll). Eine Abnahme liegt nur vor, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und dem Kunden eine angemessene Möglichkeit zur Prüfung der Leistung eingeräumt wurde.
    Eine Ingebrauchnahme der Leistung oder eine vorbehaltlose Zahlung kann im Einzelfallals Indiz für eine Abnahme gewertet werden, sofern der Kunde die Leistung zuvor prüfen konnte und keine erkennbaren Mängel
    Gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere Mängelrechte, bleiben unberührt.
  6. Kann die Leistung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht begonnen oder fortgesetzt werden oder entsteht dadurch zusätzlicher Aufwand, gilt Abschnitt XII.3.
  7. Terminverschiebung / Beschaffung: Bei von uns nicht zu vertretenden Liefer- oder Beschaffungsstörungen, die trotz zumutbarer Bemühungen nicht zu vermeiden sind, verschieben sich vereinbarte Termine um die Dauer der Störung. Dauert die Störung länger als 4 Wochen, kann jede Partei den betroffenen Leistungsteil nach den gesetzlichen Vorschriften beenden.

V. Änderungen / Zusatzleistungen

  1. Der Kunde teilt abwicklungstechnische Änderungen möglichst frühzeitig, soweit ihm dies möglich und zumutbar ist, mit (insb. Änderungen an der Anlage, erforderliche Hebebühnen, Wechsel der Ansprechperson, Standort-/Zugangsänderungen).
  2. Änderungen oder Zusatzleistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden vor Ausführung mit dem Kunden abgestimmt; insbesondere Vergütung und Termine werden gesondert vereinbart.
  3. Sicherheits- oder behördenbedingte Anpassungen können nach vorheriger Abstimmung zu Termin- oder Leistungsänderungen führen.

VI. Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde informiert bei Vertragsschluss über relevante Sicherheitsvorschriften am Leistungsort; Änderungen teilt er uns unverzüglich, nach Möglichkeit spätestens zwei Wochen vor Ausführung, mit, soweit ihm dies möglich ist.
  2. Der Kunde weist bei Terminabstimmung auf ihm erkennbare Besonderheiten/Unregelmäßigkeiten hin (inkl. ggf. notwendiger Ersatzteilbeschaffung).
  3. Eigentümer-/Betreiberpflichten: Unabhängig von unseren vertraglichen und gesetzlichen Pflichten bleibt der Eigentümer/Betreiber für den ordnungsgemäßen Betrieb, die regelmäßige Betreiberprüfung und die Einhaltung behördlicher Vorgaben verantwortlich. Unsere Verantwortung für eine mangelfreie Leistung und für von uns verursachte Schäden bleibt unberührt.
  4. Zugang: Ist freier, gefahrloser Zugang aus vom Kunden zu vertretenden Gründen am vereinbarten Termin nicht möglich, vereinbaren die Parteien einen neuen Termin; etwaiger Mehraufwand richtet sich nach Abschnitt XII.3.
  5. Der Kunde stellt die für die Durchführung erforderlichen Energien und Medien am Leistungsort – soweit vorhanden und zumutbar – kostenlos bereit (z. B. Strom, Wasser). Soweit für digitale Dokumentation/Kommunikation erforderlich, unterstützt der Kunde nach Möglichkeit die Verbindung (z. B. Mobilfunk/WLAN), ohne dass hieraus eine Erfolgspflicht entsteht.
  6. Kann die Leistung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht begonnen oder fortgesetzt werden oder entsteht dadurch zusätzlicher Aufwand, richtet sich der Mehraufwand nach Abschnitt XII.3.

VII. Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung in Textform fällig und ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  2. Verzug/Zinsen. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften; im Verzugsfall die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB). Gilt nur gegenüber Unternehmern: Zusätzlich kann die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB verlangt werden.
  3. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen stehen uns die Rechte aus § 321 BGB zu.
  4. Aufrechnung / Zurückbehaltung (gilt nur gegenüber Unternehmern). Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu. Unberührt bleibt das Recht des Kunden, bei geltend gemachten Mängelrechten Zahlungen in angemessenem Umfangzurückzubehalten, solange und soweit die Voraussetzungen hierfür nach den gesetzlichen Vorschriften vorliegen.
  5. Abschläge/Teilrechnungen. Teilrechnungen sind zulässig, soweit (Teil-)Leistungen erbracht wurden; Abschlagszahlungen nur, wenn vereinbart.
  6. Stundensätze/ Preisblatt. Soweit nach Stunden abgerechnet wird, gelten die vereinbarten Stundensätze sowie vereinbarte Auslagen/Materialpreise. Soweit auf ein Preisblatt/Verrechnungssätze verwiesen wird, wird dieses dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt und ist Vertragsgrundlage.

VIII. Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Waren/Ersatzteilen bis zur vollständigen Zahlung der geschuldeten Vergütung aus dem jeweiligen Vertrag vor.
  2. Gilt nur gegenüber Unternehmern: Gegenüber Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an gelieferten Waren und Ersatzteilen bis zur Erfüllung aller unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Übersteigt der Sicherungswert der Vorbehaltsware unsere Forderungen um mehr als 20%, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl in entsprechendem Umfang freigeben.​
  3. Der Kunde behandelt Vorbehaltsware pfleglich. Offensichtliche Schäden oder Fehlfunktionen teilt der Kunde nach Möglichkeit zeitnah mit; gesetzliche Rechte werden hierdurch nicht eingeschränkt. Gilt nur gegenüber Unternehmern: Der Kunde schützt die Vorbehaltsware vor üblichen Risiken (z. B. Diebstahl, Feuer).

IX. Mängelansprüche

  1. Dienstleistungen (Service/Diagnose/Prüfung/Wartung): Wir schulden die übliche Sorgfalt; ein bestimmter Erfolg ist nicht geschuldet.
  2. Beanstandungen bei Dienstleistungen: Bei Dienstleistungen bitten wir um zeitnahe Mitteilung von Beanstandungen. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt; aus einer verspäteten Mitteilung folgen keine Nachteile, soweit dies gesetzlich unzulässig wäre. Gilt nur gegenüber Unternehmern: Beanstandungen sollen nach Kenntnis möglichst zeitnah in Textform mitgeteilt werden, um eine zügige Nacherfüllung zu ermöglichen; dies ist keine Ausschlussfrist.
  3. Lieferungen (Kauf): Bei Mängeln gelieferter Sachen stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Der Kunde kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder die Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) verlangen. Wir können die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung nach den gesetzlichen Voraussetzungen verweigern, insbesondere wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Im Übrigen richten sich Rücktritt, Minderung und Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften.
  4. Werkleistungen (z. B. Montage/Instandsetzung): Es gelten §§ 634 ff. BGB. Wir sind berechtigt, zunächst Nacherfüllung zu leisten. Weitere Rechte bestehen nach gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere nach erfolglosem Fristablauf. Das Selbstvornahmerecht (§ 637 BGB) bleibt unberührt.
  5. Beschaffenheitsangaben / Garantien: Maßgeblich für den Leistungs- und Lieferumfang sowie für Beschaffenheitsmerkmale sind die in der Auftragsbestätigung und ggf. einbezogenen Leistungsbeschreibungen getroffenen Vereinbarungen. Eine Garantie wird nur übernommen, wenn sie von uns ausdrücklich als „Garantie“ bezeichnet und gesondert in Textform erklärt wird. Zwingende gesetzliche Vorgaben zur Beschaffenheit sowie Verbraucherrechte bleiben unberührt.
  6. Untersuchungs- und Rügepflichten (Gilt nur gegenüber Unternehmern). Ist der Kunde Kaufmann und liegt ein beiderseitiges Handelsgeschäft vor, gelten die Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten des § 377 HGB. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen; andernfalls gilt die Ware als genehmigt, soweit § 377 HGB dies vorsieht. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  7. Verjährung (Gilt nur gegenüber Unternehmern). Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung (bei Kauf/Lieferung) bzw. ab Abnahme (bei Werkleistungen). Von dieser Verkürzung ausgenommen sind Fälle, in denen gesetzlich zwingend längere Verjährungsfristen gelten. Dies betrifft insbesondere:

a) Arbeiten oder Leistungen an einem Bauwerk einschließlich Planungs- oder Überwachungsleistungen (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB),

b) Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendung für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB),

c) Leistungen, die rechtlich als Bauwerksleistungen oder bauwerksbezogene Planungs- oder Überwachungsleistungen einzuordnen sind. Ebenfalls von der Verkürzung unberührt bleiben:

– Ansprüche wegen Arglist,

– Ansprüche aus ausdrücklich übernommenen Garantien,

– Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz,

– Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,

– Ansprüche wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Zwingende gesetzliche Rückgriffs- und Sonderregelungen bleiben unberührt. Für Verbraucher gelten ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.

  1. Abtretung (Gilt nur gegenüber Unternehmern). Die Abtretung von Ansprüchen bedarf unserer Zustimmung; Geldforderungen sind ausgenommen. Die Zustimmung darf nur aus sachlichen Gründen verweigert werden. Abtretungen an Versicherer/Finanzierer zur Schadensabwicklung bleiben zulässig.
  2. Mängelansprüche bestehen nicht, soweit der Mangel ausschließlich auf natürlichen Verschleiß, unsachgemäße Bedienung oder Eingriffe Dritter zurückzuführen ist und wir hierfür nicht verantwortlich sind.

X. Haftung

  1. Wir haften unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Bei leicht fahrlässigerVerletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  3. Im Übrigen ist eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
  4. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  5. Unberührt bleiben Ansprüche aufgrund einer ausdrücklich übernommenen Garantie oder eines ausdrücklich übernommenen Beschaffungsrisikos.

XI. Datenschutz

  1. Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist:

Alex Graz

GABA Türen-Tore-Antriebe

Kirchheimer Str. 63

97271 Kleinrinderfeld

E-Mail: info@gaba-tore.de

  1. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer sowie zu den Betroffenenrechten finden sich in unseren gesonderten Datenschutzhinweisen.

XII. Mehraufwand/Schäden durch Kundengründe

  1. Der Kunde ermöglicht zum vereinbarten Termin freien und gefahrlosen Zugang zu den Arbeitsbereichen und trifft die erforderlichen, zumutbaren Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Absperrungen, tragfähige Untergründe, Stromversorgung). Leih- und Mietgeräte, Werkzeuge sowie bereitgestellte Bauteile sind mit der üblichen Sorgfalt vor Beschädigung, Verlust und Witterung zu schützen.
  2. Verursacht der Kunde oder ein von ihm beauftragter Dritter durch schuldhafte Pflichtverletzung Schäden an gelieferten Waren, eingebauten Komponenten, Leih- oder Mietgeräten oder unserem Eigentum, trägt der Kunde die erforderlichen Kosten der Wiederherstellung, Reparatur oder des Ersatzes, soweit der Schaden hierauf beruht. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
  3. Kann eine Leistung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht begonnen oder fortgesetzt werden oder entsteht dadurch zusätzlicher Aufwand (z. B. fehlender Zugang, Wartezeiten, vergebliche Anfahrt), dürfen wir den tatsächlich entstandenen und dokumentierten Mehraufwand berechnen, soweit dieser nicht im vereinbarten Preis enthalten ist. Grundlage sind die vor Vertragsschluss übermittelten Verrechnungssätze/Preise (z. B. Stundensatz, Anfahrt, Wartezeit), sofern dieser Vertragsbestandteil geworden sind. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Aufwand nicht oder geringer entstanden ist.

XIII. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat bleibt der Schutz zwingender Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt.
  2. Gilt nur gegenüber Unternehmern: Erfüllungsort ist – soweit gesetzlich zulässig – unser Geschäftssitz, soweit nicht abweichend vereinbart. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist – unser Geschäftssitz, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Gilt nur gegenüber Verbrauchern: Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  4. Vertragssprache ist Deutsch.

XIV. Verbraucherinformationen bei Fernabsatz/außerhalb von Geschäftsräumen [Gilt nur gegenüber Verbrauchern]

  1. Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit kein gesetzlicher Ausschlussgrund vorliegt.
  2. Die Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular wird dem Verbraucher vor Vertragsschluss gesondert in Textform zur Verfügung gestellt (z. B. als Anlage zum Angebot oder zur Auftragsbestätigung). Maßgeblich ist die für den konkreten Vertragstyp (z. B. Ware/Ersatzteil oder Dienstleistung/Werkleistung) übermittelte Widerrufsbelehrung.
  3. Maßgeblich ist ausschließlich die jeweils individuell übermittelte Widerrufsbelehrung.
  4. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
  5. Beginnen wir bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Leistung, erfolgt dies ausschließlich auf ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers und nach ordnungsgemäßer Belehrung.

 Version: 2026-02

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